Dienstag, 5. April 2011

Aufwandsentschädigung wg. Schwarzarbeit?

Wer als Sesselfurzer einen alimentierten Job bis zum Sankt Nimmerleinstag hat, kann sich auf Kosten von Arbeitslosen, Hartz4-Empfängern, usw. so richtig austoben. Und immer neue Ideen und Schweinereien erfinden.



Sie können die Gängelei leicht beenden. Melden Sie Privatinsolvenz an! Nicht in Deutschland, sondern im schuldnerfreundlichsten EU-Land. Nach 3 Monaten sind Sie frei - und schuldenfrei. Dann starten Sie durch - diesmal ohne Schulden.

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Jobcenter wertet Ehrenamt als Schwarzarbeit

Hartz-IV-Empfänger wehrt sich gegen Vorwürfe

Asche. Wer sich ehrenamtlich engagiert, muss unter Umständen damit rechnen, dass Behörden diese Tätigkeit als Schwarzwarbeit werten und entsprechend ahnden. Diese Erfahrung hat zumindest Andreas Herzog aus Asche gemacht.

Mit Verwunderung nahm der ehemalige Hardegser SPD-Ratsherr und Ratsvorsitzende, der mit Unterbrechungen seit 2002 Arbeitslosengeld bezieht, ein Schreiben des Jobcenters Northeim zur Kenntnis. Darin warf man ihm vor, eine Tätigkeit bei der Stadt Hardegsen ausgeübt und die daraus resultierenden Einnahmen in Höhe von 100 Euro verschwiegen zu haben, was den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstelle. „Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Sachverhalts setze ich keine Geldbuße fest, sondern erteile Ihnen nur eine Verwarnung (§ 56 Abs. 1 OWiG)“, heißt es in dem Brief.

Aufwandsentschädigung für seine ehrenamtliche Tätigkeit
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Samstag, 2. April 2011

Was Finanzamt und Banken verschweigen?

Nicht nur Finanzamt und Banken, sondern auch Krankenkassen, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Inkassobüros, Rechtsanwälte, etc.:



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Ein Weg, von dem Sie nichts erfahren sollen, weil die oben genannten nichts dabei verdienen! Lesen Sie:

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Was Ihr Gerichtsvollzieher verschweigt
Was Ihnen Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Inkassobüros, Rechtsanwälte, Finanzamt, Krankenkasse, etc. verschweigen:
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